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© 2007 Heimatverein Geneicken-Bonnenbroich

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Rheydt wurde am 24. September 1856 die Städteordnung verliehen. Bonnenbroich und Geneicken konnten nun künftig mit den anderen Außenortschaften ebenfalls im dritten Stand der Städte zum Provinciallandtag wählen. Verfassungsrechtlich verschwand nun auch der Begriff der Honschaften, wenn auch die bauliche Verschmelzung aller Honschaften noch Jahrzehnte dauerte.

 

Kurz nach der Verleihung der Städteordnung beantragten die damaligen Besitzer von Schloss Rheydt sowie einige Bewohner von Geneicken und Hoster beim Gladbacher Landrat von Wissmann die genannten Honschaften und zusätzlich Bonnenbroich zu einer neuen Landgemeinde zu vereinigen. Der noch alte bestehende Gemeinderat von Rheydt bekam diese Eingabe zur Stellungnahme. In der Gemeinderatssitzung am 11. November 1856 war die Entrüstung einiger Mitglieder nicht verwunderlich. Der Gemeindeverordnete Cornelius Heck aus Bonnenbroich erklärte, dass kein Einwohner aus Bonnenbroich die Eingabe unterschrieben habe und auch niemand etwas von einer Trennung wissen wolle. Hierzu gab es in der folgenden Sitzung eine Eingabe der Bonnenbroicher, die sich im Sinne des Verordneten Heck aussprachen. Schließlich sprachen sich nur zwei von 16 Mitgliedern des Gemeinderates für eine Trennung aus, die ihren Standpunkt wie folgt begründeten: „Geneicken, Bonnenbroich und Hoster haben in alten Zeiten mit Schloss Rheydt einen abgesonderten Teil der Gemeinde Rheydt gebildet. Dieser bestand darin: dass die Ortschaften ein Gemeinde-Bruch, genannt Elschenbruch, als Eigentum benutzten, eine Schule für sich unterhielten, eigene Lösch-Gerätschaften und ihre eigene Wache hatten. Die Bewohner ernährten sich beinahe ausschließlich vom Ackerbau: sie treiben denselben jetzt noch, obgleich sie bei dem großen Aufschwung der Industrie sich nebenbei auch vielfach mit Handweberei beschäftigen. Die Ortschaften liegen getrennt, teils bis zu einer halben Meile Entfernung von der Stadt Rheydt, die zu den städtischen Bedürfnissen, als Schulen usw. beizutragen haben, sind dadurch in überwiegendem Nachteil. Eine getrennte Verwaltung dürfte dem Übel vorbeugen und einer Verarmung des fleißigen und biederen Stammes dieser Ortschaften Schranken setzen.“

 

Die Gegner verwiesen hingegen auf die geschichtliche Verbundenheit, in der man durch die alte Landvrogh seit 1545 und früher in einem Gemeindeverband gewesen sei. Auch gäbe es keinerlei Belege dafür, dass das Elschenbroich einmal ein „specielles Eigenthum“ von Geneicken gewesen sei. Überdies gingen Industrie und Landwirtschaft in den zur Abtrennung benannten Honschaften Hand in Hand. Es ließe sich, so die Gegner der Trennung, keine 10 Feuerstellen dort finden, wo nicht Industrie betrieben würde. Jedoch gäbe es keinen Bauer, der mehr als 50 Morgen Land bewirtschafte. Wohnhaft seien dort dagegen neun Fabrikanten und in fast allen Häusern wohnten Weber, Färber und Spuler sowie andere von der Industrie lebende Arbeiter. Und dem weiteren Wachsen der „neuen Stadt“ Rheydt vorausschauend, sehern die Gegner die Honschaften so nahe an dem eigentlichen Stadtgebiet, dass sie mit diesem in wenigen Jahren ein Ganzes bilden würden. Als Folge dieser eingehenden Erörterung verwarf die köngliche Regierung den Antrag auf Bildung einer Landgemeinde Geneicken.