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Rheydt wurde am 24. September 1856 die Städteordnung verliehen. Bonnenbroich und Geneicken konnten nun künftig mit den anderen Außenortschaften ebenfalls im dritten Stand der Städte zum Provinciallandtag wählen. Verfassungsrechtlich verschwand nun auch der Begriff der Honschaften, wenn auch die bauliche Verschmelzung aller Honschaften noch Jahrzehnte dauerte.
Kurz nach der Verleihung der Städteordnung beantragten die damaligen Besitzer von
Schloss Rheydt sowie einige Bewohner von Geneicken und Hoster beim Gladbacher Landrat
von Wissmann die genannten Honschaften und zusätzlich Bonnenbroich zu einer neuen
Landgemeinde zu vereinigen. Der noch alte bestehende Gemeinderat von Rheydt bekam
diese Eingabe zur Stellungnahme. In der Gemeinderatssitzung am 11. November 1856
war die Entrüstung einiger Mitglieder nicht verwunderlich. Der Gemeindeverordnete
Cornelius Heck aus Bonnenbroich erklärte, dass kein Einwohner aus Bonnenbroich die
Eingabe unterschrieben habe und auch niemand etwas von einer Trennung wissen wolle.
Hierzu gab es in der folgenden Sitzung eine Eingabe der Bonnenbroicher, die sich
im Sinne des Verordneten Heck aussprachen. Schließlich sprachen sich nur zwei von
16 Mitgliedern des Gemeinderates für eine Trennung aus, die ihren Standpunkt wie
folgt begründeten: „Geneicken, Bonnenbroich und Hoster haben in alten Zeiten mit
Schloss Rheydt einen abgesonderten Teil der Gemeinde Rheydt gebildet. Dieser bestand
darin: dass die Ortschaften ein Gemeinde-
Die Gegner verwiesen hingegen auf die geschichtliche Verbundenheit, in der man durch die alte Landvrogh seit 1545 und früher in einem Gemeindeverband gewesen sei. Auch gäbe es keinerlei Belege dafür, dass das Elschenbroich einmal ein „specielles Eigenthum“ von Geneicken gewesen sei. Überdies gingen Industrie und Landwirtschaft in den zur Abtrennung benannten Honschaften Hand in Hand. Es ließe sich, so die Gegner der Trennung, keine 10 Feuerstellen dort finden, wo nicht Industrie betrieben würde. Jedoch gäbe es keinen Bauer, der mehr als 50 Morgen Land bewirtschafte. Wohnhaft seien dort dagegen neun Fabrikanten und in fast allen Häusern wohnten Weber, Färber und Spuler sowie andere von der Industrie lebende Arbeiter. Und dem weiteren Wachsen der „neuen Stadt“ Rheydt vorausschauend, sehern die Gegner die Honschaften so nahe an dem eigentlichen Stadtgebiet, dass sie mit diesem in wenigen Jahren ein Ganzes bilden würden. Als Folge dieser eingehenden Erörterung verwarf die köngliche Regierung den Antrag auf Bildung einer Landgemeinde Geneicken.